Zum Inhalt springen

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand: 04. September 2009

1. Vorbemerkung

Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller von DIZA GmbH abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Vereinbarungen über den Verkauf und die Lieferung von Waren. In der Bestellung oder an anderer Stelle erwähnte Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn und soweit diese ausdrücklich in schriftlicher Form von DIZA GmbH anerkannt wurden.

2. Angebot und Annahme

Angebote DIZA GmbH sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur dann verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.

3. Preise

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackung und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhungen und Abgaben gelten als vereinbart. Etwaige Änderungen der über der Angebotsabgabe aus Importen zugrunde liegenden Preisnotierungen des Lieferers, Devisentageskurse, Frachtraten, der Zölle oder sonstige Abgaben am Fälligkeitstage gehen zu Lasten oder zu Gunsten des Käufers.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeiten sind bedingt durch die Liefermöglichkeiten und -fristen der Lieferer, bei denen der Verkäufer den Auftrag unterbringt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Verkäufers oder des Lieferwerkes unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet der Rechte des Verkäufers aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Teillieferungen sind gestattet und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Bei Verkäufen ab Lager wird der karteimäßige Vorrat als verfügbar unterstellt. Änderungen und Streichungen auf Grund der tatsächlichen Vorratslage müssen wir uns daher ausdrücklich vorbehalten. Ist die Änderung dem Käufer nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm nicht zu.

5. Fehlerhafte oder fehlende Ware

Die gelieferte Ware ist frei von Mängeln (Fehlern). Die Ware gilt nur dann als mangelhaft, wenn die Ware zum Lieferzeitpunkt nicht den ausdrücklich für die spezielle Lieferung vereinbarten Spezifikationen entspricht oder die Ware zum Lieferzeitpunkt nicht den allgemeinen Spezifikationen von DIZA GmbH entspricht. DIZA GmbH haftet über die vorstehend übernommene Gewährleistung hinaus nicht für die Funktionsfähigkeit, Qualität oder Eigenschaften der Ware, und etwaige gesetzliche oder anderweitige Bestimmungen im Bezug auf die Eigenschaften oder die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck sind hiermit ausgeschlossen. Als “Non-Prime” oder unter einer ähnlichen Bezeichnung verkaufte Ware werden ohne Gewährleistung verkauft, d.h. dass alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche für Mängel der Waren ausgeschlossen sind. Mängel der Waren oder das Fehlen von Waren muss der Kunde DIZA GmbH innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware am endgültigen Lieferort gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferbedingungen schriftlich anzeigen. Mängel, die bei Ankunft der Ware am endgültigen Lieferort nicht in zumutbarer Weise festgestellt werden konnten, muss der Käufer DIZA GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung der Mängel schriftlich anzeigen. Eine Mängelanzeige, die mehr als ein Jahr nach dem Gefahrenübergang der gelieferten Ware auf den Käufer erfolgt, hat keine rechtliche Wirkung. Erfolgt eine Mängelanzeige verspätet, ist DIZA GmbH nicht zur Gewährleistung oder Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Bei Lieferung fehlerhafter oder fehlender Ware und unter der Voraussetzung, dass der Käufer DIZA GmbH gemäß der vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig von dem Mangel oder der Fehlmenge in Kenntnis gesetzt hat, wird DIZA GmbH auf eigene Rechnung und in angemessener Zeit nach eigenem Ermessen den Mangel entweder beheben oder neue und fehlerfreie Ware liefern, oder, bei fehlender Ware, die fehlenden Mengen an den vereinbarten Lieferort liefern. Anstatt einen Mangel zu beheben, ist DIZA GmbH auch jederzeit berechtigt, dem Käufer einen dem Mangel oder der Fehlmenge entsprechenden Nachlass des Warenwerts gutzuschreiben. Wurden die Waren im Voraus bezahlt, zahlt DIZA GmbH in diesem Fall den gutgeschriebenen Betrag zurück. Die Rückzahlung erfolgt ohne Zinsen, es sei denn, die Rückzahlung wurde unangemessen zurückgehalten. Fehlerhafte Ware ist DIZA GmbH am vereinbarten Lieferort zu übergeben, bevor Ersatzwaren geliefert werden oder eine Gutschrift/Rückzahlung erfolgt. Außer den in diesen Bedingungen oder einer gesonderten Vereinbarung mit DIZA GmbH ausdrücklich geregelten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen stehendem Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung fehlerhafter oder fehlender Ware keine Ansprüche zu.

6.Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes bzw. unseres Lagers geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahmung in jedem Falle – z. B. bei fob- oder cif-Geschäften – auf den Käufer über. Bei Frankolieferungen sind die Frachtkosten pp. lediglich als eine im Interesse des Käufers gemachte Vorlage zu betrachten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Beförderungs- und Schutzmittel, die ebenso wie gedeckte Spezialwagen besonders berechnet werden, sowie den Versandweg können wir unter Beschränkung der Haftung auf grobes Verschulden auswählen. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. An die Bedingungen der am Versand beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer gebunden, sofern der Verkäufer diese Unternehmen nicht grob sorgfaltswidrig ausgesucht hat. Für Stückgutsendungen und Beiladungen werden die listenmäßigen oder vereinbarten Aufpreise berechnet bzw. die Kosten, die der Lieferer von uns erhebt. Bei Lieferungen frei Verwendungsstelle des Bestellers versteht sich der vereinbarte Preis stets frei Wagen angefahren. Die Abladung der Ware ist Sache des Bestellers und geht zu seinen Lasten.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von DIZA GmbH. (2) DIZA GmbH behält des Weiteren das Eigentum an den gelieferten Waren solange, bis der Käufer alle anderen Forderungen von DIZA GmbH vollständig erfüllt hat. (3) Bis zum Übergang des Eigentums DIZA GmbH berechtigt, im Besitz oder unter der Aufsicht des Käufers befindliche Waren
zurückzuholen, und DIZA GmbH wird bereits hiermit vom Käufer berechtigt, zur Abholung der Ware die Grundstücke oder Gebäude zu betreten, auf bzw. in denen diese Ware gelagert wird. (4) Wenn der Käufer die unbezahlte Ware zu einem neuen Gegenstand verarbeitet oder mit anderen Gegenständen zu einem neuen Gegenstand oder Teil eines neuen Gegenstandes vermischt, wird DIZA GmbH proportional zu dem Anteil des Werts der unbezahlten Ware das Eigentum an dem neuen Gegenstand erhalten, bis die ursprüngliche, von DIZA GmbH gelieferte Ware vollständig bezahlt wurde. (5) Verkauft der Käufer unbezahlte Ware oder neue Gegenstände, die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware entstanden sind, tritt der Käufer hiermit den Teil seiner Forderungen gegen Dritte an DIZA GmbH ab, der dem für die verkaufte unbezahlte Ware den verkauften neuen Gegenstand geschuldeten Betrag entspricht. (VI) Jeder unter den Abschnitten (1)-(5) geregelten Bestimmungen gilt als separate Klausel und, sofern eine der Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – undurchführbar wird, berührt dies die Wirksamkeit und die Geltung der anderen Bestimmungen nicht.

8. Zahlung

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig (einschließlich in den Incoterms) angegeben, verstehen sich die vereinbarten Preise ausschließlich Mehrwertsteuer und anderer Steuern und Abgaben. Wurden keine Zahlungsbedingungen oder Bestimmungen über Verzugszinsen vereinbart, (1) sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und (2) es werden vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem amtlichen Repo-Zins-satz der Europäischen Zentralbank oder in Höhe des nach dem Recht des Wohnsitzstaates des Käufers gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes für Verzugszinsen zur Zahlung fällig, je nachdem, welche Zinsen höher sind.

9. Vollständer Vertrag

Dieser Vertrag, einschließlich seiner schriftlich vereinbarten Anlagen und Anhänge (z.B. Auftragsbestätigung und Beschreibung der Spezifikationen), enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Dieser Vertrag ersetzt daher alle früheren und jetzigen, schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Verpflichtungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die in diesem Vertrag in Bezug genommenen Waren.

10. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Soweit nicht in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausdrücklich bestimmt oder auf andere Weise vereinbart, haftet DIZA GmbH unter keinen Umständen, auch nicht im Rahmen von Produkthaftung, für beiläufig entstandene und mittelbare Verluste oder Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere (aber nicht abschließend) nicht für Gewinnausfall, Produktionsausfall, Ausschussproduktion oder Ansprüche von Kunden des Käufers. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. DIZA GmbH haftet in keinem Fall für Ansprüche, die erst mehr als ein Jahr nach dem Gefahrübergang der gelieferten Ware auf den Käufer angezeigt werden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Essen. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. In jedem Falle gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.[/vc_column_text][distance type=“4″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][distance type=“2″][vc_wp_custommenu nav_menu=“2″ title=“DIZA Stahl“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][/vc_column][/vc_row]